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🏦 Kredit

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
landwirtschaft@l-bank.de
📞
0711 1222666
📞
022/2472
🔗
www.l-bank.de

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, wenn Ihre betriebliche Existenz durch äußere Faktoren wie bedroht ist. Zeitlich befristet können Sie auch unterstützt werden, wenn Sie einen Liquiditätsbedarf aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel sowie Energie infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine haben. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischenEUR5.000 undEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäßKMU-Definition derEU. Dazu gehören Betriebe
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Ausgeschlossen von der Förderung sind
•Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich, sofern die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
•Die Allgemeinen Bestimmungen II (für das Rechtsverhältnis zwischen dem ausreichenden Finanzierungsinstitut (Hausbank) und Endkreditnehmer) sind zu beachten, insbesondere die Sonderbestimmungen in Ziff

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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landwirtschaft@l-bank.de
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0711 1222666
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