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🏦 Kredit

Energiefinanzierung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migranten

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Contracting-Vorhaben werden mitfinanziert, sofern der Contracting-Geber die Antragsberechtigung erfüllt, das Vorhaben förderfähig ist, die Investition in seinem wirtschaftlichen Risiko liegt und er zu
Modernisierungsmaßnahmen können finanziert werden ebenso wie der Erwerb gebrauchter Anlagen. Sofern eine gebrauchte Anlage bereits durch einen Förderkredit derKfWoderL-Bankfinanziert wurde, muss diese

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt in Zusammenarbeit mit derKfWBankengruppe Sie als privates oder öffentliches Unternehmen bei Investitionen, die den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit steigern. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestensEUR25.000 und normalerweise höchstensEUR10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximalEUR2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag vonEUR2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen ist dieL-Bankzuständig. Sie bekommen für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher eine zusätzliche Zinsverbilligung (Zinsbonus). Die Energiefinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG