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🏦 Kredit

Landwirtschaft – Nachhaltigkeit

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß derKMU-Definition der Europäischen Union.
Unternehmen, die dieKMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EUdes Europäischen Parlaments und des Rates vorgeschrieben ist, muss diese abgeschlossen und die Genehm

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

DieL-Bankstellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen zinsgünstige Kredite für Ihre Investitionen im Bereich des betrieblichen Umwelt-, Klima- und Tierschutzes (Top-Konditionen) und in ausgewählten Zukunftsfeldern der Landwirtschaft (Premium-Konditionen) bereit. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben zu Top-Konditionen: Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben zu Premium-Konditionen: Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bisEUR10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erhalten Sie für Vorhaben in den „Zukunftsfeldern Landwirtschaft“ einen Zinsbonus (Premium-Konditionen). Unternehmen – mit Ausnahme des gewerblichen Gartenbaus – und Hausbanken können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG