Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Bearbeitungszeit
an das Regierungspräsidium Stuttgart
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zuEUR20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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