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💰 Zuschuss

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
4.1 Bei Vorhaben nach Nummer 2 Spiegelstrich 1 gelten folgende Voraussetzungen für den Erhalt einer Zuwendung:
In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde Ausnahmen von den Anforderungen nach Nummer 4.1 Spiegelstrich 3 und 4 zulassen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Die Bagatellgrenze liegt beiEUR2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG