Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Die Bagatellgrenze liegt beiEUR2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG