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💰 Zuschuss

Umweltzulage Wald (UZW)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union, die Eigentümerin oder Eigentümer von Waldflächen in Baden-Württemberg sin
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
3.1 Die begünstigten Waldflächen müssen sich – außer in den Fällen der Nummer 2.3 – zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigentum der Antragstellenden befinden. Pachtflächen sind nicht zuwendungsfähig.
3.2 Die begünstigten Waldflächen müssen Waldflächen im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 LWaldG sein.
3.3 Die begünstigten Waldflächen müssen innerhalb der für Baden-Württemberg erstellten amtlichen Förderkulisse liegen, in der die zuwendungsfähigen FFH Waldlebensraumtypflächen erfasst sind.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen als Waldbesitzende einen Ausgleich für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten, die Ihnen bei der Bewirtschaftung einer Waldfläche in einem Natura-2000-Gebiet entstanden sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlichEUR50,00 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR150,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mit dem Gemeinsamen Antrag bis 15.5. eines Jahres über das elektronische Antragsverfahren FIONA an die jeweils örtlich zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG