Umweltzulage Wald (UZW)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen als Waldbesitzende einen Ausgleich für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten, die Ihnen bei der Bewirtschaftung einer Waldfläche in einem Natura-2000-Gebiet entstanden sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlichEUR50,00 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR150,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mit dem Gemeinsamen Antrag bis 15.5. eines Jahres über das elektronische Antragsverfahren FIONA an die jeweils örtlich zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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