Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 100%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximalEUR1.500 je Beratungsmodul. Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist dasRegierungspräsidium Karlsruhe.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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