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💰 Zuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Räumliche Abgrenzung
Zuwendungen werden gewährt für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten.
Darüber hinaus können Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt „Arbeiten” auch in anderen Orten des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan gefördert werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei nachhaltigen, strukturverbessernden Maßnahmen in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte: Als Unternehmen werden Ihre Investitionen in den Programmschwerpunkten „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Wohnen“ gefördert. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Zuwendungen unterEUR5.000 werden nicht bewilligt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich das für das folgende Jahr vorgesehene Förderprogramm im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und im Internet. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Gemeinden stellen Anträge zur Aufnahme in das Programm über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium. Erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheides durch die Gemeinde können Anträge auf Zuwendungen für Unternehmensinvestitionen bei derL-Bankeingereicht werden. Wenn Sie als privatrechliche Projektgesellschaft an dem Wettbewerb RegioWIN2030 teilgenommen haben und Ihr Vorhaben als Leuchtturmprojekt ausgewählt wurde, können Sie eine Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bekommen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen" in der Anlage 2.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG