Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit Mitteln des Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Sie als Träger einer Berufsbildungsstätte bei der Durchführung und Organisation von Maßnahmen der praxisorientierten Berufsorientierung (BO) in überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten (ÜBS) für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II an allgemeinbildenden Gymnasien sowie aus „allgemeinbildenden Bildungswegen“ an beruflichen Gymnasien. Sie bekommen die Förderung für praxisorientierte BO-Maßnahmen in 2 Alternativen: Darüber hinaus bekommen Sie eine Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jährlich bis zum 15.7. des Haushaltsjahres an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.