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💰 Zuschuss

ProBeruf – Berufserprobung für Gymnasien (ProBerufGYM)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in Baden-Württemberg, die Träger von Berufsbildungsstätten si
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Für Maßnahmen der Alternative 1, Werkstatttage in überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten (ÜBS), gilt darüber hinaus:
Beachten Sie bitte bei Maßnahmen der Alternative 2, Praktika bei Mentoren:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit Mitteln des Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Sie als Träger einer Berufsbildungsstätte bei der Durchführung und Organisation von Maßnahmen der praxisorientierten Berufsorientierung (BO) in überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten (ÜBS) für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II an allgemeinbildenden Gymnasien sowie aus „allgemeinbildenden Bildungswegen“ an beruflichen Gymnasien. Sie bekommen die Förderung für praxisorientierte BO-Maßnahmen in 2 Alternativen: Darüber hinaus bekommen Sie eine Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jährlich bis zum 15.7. des Haushaltsjahres an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG