Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Sie die Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sicherstellen. Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Aufwendungen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Freiwilliger/Freiwilligem bis zuEUR500,00 bei einer Mindestdienstdauer von 6 Monaten. Die Summe der Landes- und Bundeszuschüsse darf zusammen nicht mehr 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres an das zuständige Regierungspräsidium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG