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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwVFSJ)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger nach Paragraf 10 Absatz 1 Jugendfreiwilligendienstgesetz, die Mitglied im Landesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr Baden-Württemberg sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Aufgaben der Einsatzstelle sind in der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Träger festgehalten.
Die Aufgaben umfassen die Aspekte der fachlichen Anleitung sowie der persönlichen Begleitung.
Eine verantwortliche Person für die fachliche Anleitung und die persönliche Begleitung wird schriftlich benannt. Die Bekanntmachung wird zu Beginn des FSJ sichergestellt.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Sie die Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sicherstellen. Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Aufwendungen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Freiwilliger/Freiwilligem bis zuEUR500,00 bei einer Mindestdienstdauer von 6 Monaten. Die Summe der Landes- und Bundeszuschüsse darf zusammen nicht mehr 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG