Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt ist der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV).
Begünstigte sind die Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine, die gemeinnützig und Mitglied in einem Sportbund in Baden-Württemberg sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
2.1 Förderung von Baumaßnahmen
2.1.1 Förderfähig sind Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Sanierung und Kauf, jedoch ohne Grundstück, von Sportanlagen und von verbandseigenen Schulungsstätten, ferner der Bau von Geschäftsräumen von i

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Sportorganisation des Landes bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten im Breiten- und Vereinssport. Sie erhalten die Förderung für: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG