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💰 Zuschuss

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass
Die im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) veröffentlichte Produktliste (ohne Bewässerungssensorikbzw.-steuerung) wird fortla

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb bei der Finanzierung von Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Programmteilen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ein. Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Teil A des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist derzeit nicht belegt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG