Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb bei der Finanzierung von Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Programmteilen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ein. Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Teil A des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist derzeit nicht belegt.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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