Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune, falls Sie durch schwere Naturereignisse und Unglücksfälle geschädigt sind. Das Land gewährt Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Bei Landeshilfen für Kommunen legt der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände die Höhe der maximalen Zuwendung im Einzelfall fest. Ihren Antrag auf Soforthilfe reichen Sie bitte mit den vorgesehenen Formularen bei den örtlich zuständigen Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise ein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG