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💰 Zuschuss

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
3.1 Die Landeshilfen sollen nur nach einem außergewöhnlichen, unvorhergesehenen, großräumigen und zeitgleich ausgelösten Naturereignis oder Unglücksfall mit einer Vielzahl stark Betroffener gewährt we
3.2 Die Hauptschadensorte werden im Benehmen mit den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise festgelegt. Dabei ist auch eine Beschränkung auf besonders betroffene Teilgebiete der jeweil
3.3 Die Schadenssumme aus kommunalen, privaten, gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen .Schäden muss erheblich sein und sollte insgesamt voraussichtlich über 100 Millionen Euro betragen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune, falls Sie durch schwere Naturereignisse und Unglücksfälle geschädigt sind. Das Land gewährt Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Bei Landeshilfen für Kommunen legt der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände die Höhe der maximalen Zuwendung im Einzelfall fest. Ihren Antrag auf Soforthilfe reichen Sie bitte mit den vorgesehenen Formularen bei den örtlich zuständigen Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise ein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG