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💰 Zuschuss

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
rp.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gebietskörperschaft, öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder als kommunales Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Förderanträge für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung reichen Sie bitte spätestens bis zum 1.10. (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, in zweifacher Fertigung bei der unteren Wasserbehörde ein sowie bei der Bewilligungsstelle. Für Strukturgutachten sowie wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben gilt diese Frist nicht. Bewilligungsstelle und Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Regierungspräsidium. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die unteren Wasserbehörden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind die Zweckverbände Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und „Kleine Kinzig“.
•Ein Vorhaben kann gefördert werden, wenn
•Die Vorhaben werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Dringlichkeit nach übergeordneten wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Gesichtspunkten gefördert.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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