Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kommunale Träger (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
4.1 Bau und Sanierung einer Sportstätte werden gefördert, wenn ein im öffentlichen Interesse liegender Bedarf nachgewiesen wird. Hierbei soll der Bedarf von Sportstätten mit überörtlichen Funktionen e
4.2 Bau und Sanierung einer Sportstätte werden ferner nur gefördert, wenn hinsichtlich Konstruktion, Abmessung und Ausstattung eine vielseitige sportliche Nutzung gewährleistet ist.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden. Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR40.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr über die Rechtsaufsichtsbehörde an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG