Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung von Konzepten zur Einrichtung einer Bio-Musterregion. Sie erhalten die Förderung für die Schaffung eines Netzwerks für die Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen im Agrarsektor, in der Nahrungsmittelkette und anderen Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors (einschließlich Erzeugergruppierungen, Genossenschaften und Branchenverbände) durch ein Regionalmanagement. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Anzahl der ausgewählten Bio-Musterregionen ab. Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten. Für Sachkosten erhalten Sie eine Festbetragsfinanzierung. In einem Wettbewerbsverfahren können Sie sich mit Ihrem Regionalkonzept bewerben. Wenn Sie als neue Bio-Musterregion Baden-Württemberg ausgewählt und ernannt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.
§ 23 und
Richtlinie Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz