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💰 Zuschuss

Förderung von Bio-Musterregionen (VwVBio-Musterregionen)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📞
014-2020
🔗
mlr.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung von Konzepten zur Einrichtung einer Bio-Musterregion. Sie erhalten die Förderung für die Schaffung eines Netzwerks für die Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen im Agrarsektor, in der Nahrungsmittelkette und anderen Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors (einschließlich Erzeugergruppierungen, Genossenschaften und Branchenverbände) durch ein Regionalmanagement. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Anzahl der ausgewählten Bio-Musterregionen ab. Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten. Für Sachkosten erhalten Sie eine Festbetragsfinanzierung. In einem Wettbewerbsverfahren können Sie sich mit Ihrem Regionalkonzept bewerben. Wenn Sie als neue Bio-Musterregion Baden-Württemberg ausgewählt und ernannt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind rechtsfähige Zusammenschlüsse aus Regionen, Kommunen und Akteuren des regionalen Agrarsektors.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Die Zuwendungen werden für die Umsetzung von in Bewerbungsverfahren ausgewählten Konzepten gewährt, bei denen mindestens zwei Einrichtungen zusammenarbeiten, ungeachtet der Tatsache, ob diese im A
•3.2 Die Zuwendungen werden für die Umsetzung von in Bewerbungsverfahren ausgewählten Konzepten gewährt, bei denen folgende Formen der Zusammenarbeit geplant sind:
•• die Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern im Agrarsektor bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen sowie der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen,

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

Richtlinie Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Originalquelle ↗

Kontakt

📞
014-2020
🔗
mlr.baden-wuerttemberg.de

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