Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partnerin und Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste). Sie bekommen die Förderung für Projekte mit folgenden Einzelmaßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zuEUR24.000 und wird maximal in Höhe des kommunalen Mitfinanzierungsanteils gewährt. Die projektbezogene Zuschusshöhe ist abhängig von Art und Umfang Ihrer einzelnen Betreuungsmaßnahmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres an das zuständige Regierungspräsidium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG