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💰 Zuschuss

Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
6.1 Einzugsbereich der Dienste
Die Träger der Dienste haben ihre Angebote und Einzugsbereiche untereinander und mit der Sozialplanung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises abzustimmen; der zuständige Stadt- oder Landkreis koordini
6.2 Personelle Ausstattung, Qualität der Leistung

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partnerin und Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste). Sie bekommen die Förderung für Projekte mit folgenden Einzelmaßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zuEUR24.000 und wird maximal in Höhe des kommunalen Mitfinanzierungsanteils gewährt. Die projektbezogene Zuschusshöhe ist abhängig von Art und Umfang Ihrer einzelnen Betreuungsmaßnahmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG