Förderung der ambulanten Hilfen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme. Anträge richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres, im Falle eines Wiederholungsantrags bis spätestens zum 30.4. unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über den Stadt- oder Landkreis an das zuständige Regierungspräsidium.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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