Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Teilnahme von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund an professionellen, curricular aufgebauten und zertifikatsorientierten Kursen zum Spracherwerb oder zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse, ergänzende Maßnahmen der Sprachförderung sowie der Sprachmittlung. Als Stadt- oder Landkreis bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der Antragszeitraum wird durch einen Aufruf per E-Mail an die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise festgelegt.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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