Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebs-Checks durch externe Beratungskräfte bei grundsätzlichen Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens. Sie erhalten die Förderung als definierte Beratungsleistung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR1.500 je Betriebs-Check. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratungsleistung an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG