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💰 Zuschuss

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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021/2115
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www.stmelf.bayern.de
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www.stmelf.bayern.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und derEUbei der Finanzierung von Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern und die ausschließlich der Produktion tierischer Primärerzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutzes dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Alle Anträge werden einem Auswahlverfahren mit Punktesystem unterzogen. Gefördert werden nur Anträge, die dabei mindestens 70 Punkte erreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäßKMU-Definition derEU, die ihren Sitz in Bayern haben.
•Ihr Unternehmen muss
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Qualifikation, Unternehmenszahlen
•Der Zuwendungsempfänger hat zur Antragstellung

Rechtsgrundlagen

§ 1 Absatz

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