Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zwischen Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber und schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen durch Gewährung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen. Darüber hinaus werden sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss. Die Höhe des ergänzenden Lohnkostenzuschusses beträgt je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer zwischen 30 Prozent und 70 Prozent Ihrer Bruttogehaltsaufwendungen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG