Regionales Übergangsmanagement (RÜM)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 70%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in einem Reformkonzept die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM). Zu den Inhalten und Aufgaben Ihres RÜM gehören Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Personalausgaben, jedoch maximalEUR42.000 für Projektleitung und maximalEUR35.000 für Projektassistenz (bei Teilzeit anteilig). Für Sachausgaben wird Ihnen ein Zuschuss in Höhe von maximalEUR5.000 für einen Förderzeitraum von 12 Monaten gewährt. Richten Sie bitte Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formlos an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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