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💰 Zuschuss

Regionales Übergangsmanagement (RÜM)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in einem Reformkonzept die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM). Zu den Inhalten und Aufgaben Ihres RÜM gehören Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Personalausgaben, jedoch maximalEUR42.000 für Projektleitung und maximalEUR35.000 für Projektassistenz (bei Teilzeit anteilig). Für Sachausgaben wird Ihnen ein Zuschuss in Höhe von maximalEUR5.000 für einen Förderzeitraum von 12 Monaten gewährt. Richten Sie bitte Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formlos an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG