Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 80%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gemeinde bei der Finanzierung von Konzepten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Sie bekommen die Förderung für die Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmens zur freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), der sich auf das gesamte Gebiet Ihrer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden (Konvoi) bezieht. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Einwohnerzahl in Ihrer Gemeinde und bei der Konvoiförderung zusätzlich nach der Zusammensetzung des Konvois. Wird in Ihrem Konvoi eine Wärmeplanung für mindestens 80 Prozent aller kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises durchgeführt, die mindestens 80 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner umfassen, bekommen Sie zusätzlich zum Maximalbetrag einen Bonus. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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