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💰 Zuschuss

AVdual-Begleitung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen einer Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf. Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung betreuen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der anfallenden Personalkosten, maximal jedochEUR30.000 pro Jahr und Vollzeitstelle für die AVdual-Begleitung. Richten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG