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💰 Zuschuss

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Die E-Lastenräder/E-Lastenanhänger müssen für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden.
Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Lastenräder oder E-Lastenanhänger, die ausschließlich privat genutzt werden.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Die Kumulierung mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist ausgeschlossen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität | Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG