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💰 Zuschuss

Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass das monatliche Schulgeld um den als Zuwendung gewährten Betrag tatsächlich abgesenkt wird. Die Ersatzschulen erhalten vorbehaltlich der Entwicklung der Sc
4.2 Die Zuwendung wird in Form eines einmaligen pauschalierten Zuschusses im Wege der Festbetragsfinanzierung als Projektförderung gewährt.
4.3 Die Schulträger verpflichten sich, die Mittel zur Schulgeldreduzierung im Förderjahr einzusetzen. Die Schulgeldreduzierung muss möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember de

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben. Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG