Förderbetrag
—
Förderquote
bis 95%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Sie bekommen die Förderung für Lehrgänge und Internatskosten für Auszubildende im Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95 Prozent des Bundeszuschusses, ansonsten bis zuEUR50,00 je Lehrgangswoche. Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zuEUR30,00 je Lehrgangswoche. Bei Lehrgängen in Splitterberufen kann Ihnen ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG