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💰 Zuschuss

Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 95%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ueba@wm.bwl.de
📞
0711 1232737
📞
0711 1232754
🔗
wm.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Sie bekommen die Förderung für Lehrgänge und Internatskosten für Auszubildende im Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95 Prozent des Bundeszuschusses, ansonsten bis zuEUR50,00 je Lehrgangswoche. Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zuEUR30,00 je Lehrgangswoche. Bei Lehrgängen in Splitterberufen kann Ihnen ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (zum Beispiel Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Kreishandwerkerschaften und Handwerksinnung
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•Die Überbetriebliche Berufsausbildung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung wird durch Zuschüsse zu den laufenden Ausgaben der Lehrgänge gefördert.
•Soweit für die Ausbildungsberufe anerkannte Rahmenlehrpläne des zuständigen Bundesministeriums vorliegen, ist der Lehrgang grundsätzlich nach diesen auszurichten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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ueba@wm.bwl.de
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0711 1232737
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0711 1232754
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