Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 65%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei baulichen Investitionen und investiven Vorhaben für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Sie bekommen die Förderung für die folgenden öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller zwischen 20 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximalEUR2,5 Millionen je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssenEUR50.000 übersteigen. Zum Tourismusinfrastrukturprogramm werden jährlich neue Ausschreibungen veröffentlicht. Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der jeweiligen Antragsformulare bis spätestens 1.10. des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr an das für Sie zuständige Regierungspräsidium. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Regierungspräsidium beraten, bevor Sie einen Antrag stellen.
Richtlinie Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von Zuwendun
Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlic