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💰 Zuschuss

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen.
Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stad
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
5.1 Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass
5.1.1 die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in ein Förderungsprogramm aufgenommen worden ist,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Die Förderung erfolgt – neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln – im Rahmen folgender Programme: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens. Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG