Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 75%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen bei Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Festbetrag (Höchstbetrag). Dieser beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie eine Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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