Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen und Projekten des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde, untere Naturschutzbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an das zuständige Regierungspräsidium.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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