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💰 Zuschuss

Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen und Projekten des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde, untere Naturschutzbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG