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Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
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Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Einführung und Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsmethoden. Sie bekommen die Förderung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (Verordnung (EU) 2018/848) vorgesehenen Kontrollen entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal pro Hektar und Jahr für Als Erzeugerin und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten SieEUR7,50 je Bienenvolk und Jahr. Der Förderhöchstbetrag beträgtEUR275,00 pro Jahr. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. eines Jahres an den Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberge.V.(LVEO). Der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberge.V.beantragt dann die Zuwendungen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 30.10. eines Jahres und leitet die bewilligten Zuschüsse nach positiver Bescheidung an Sie weiter.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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