Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie müssen normalerweise eine Mindestsumme vonEUR20.000 investieren, um die Förderung zu bekommen. Ihren Antrag reichen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG