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💰 Zuschuss

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen gemäßKMU-Definition derEU.
Ihr Unternehmen muss
Darüber hinaus sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegattinnen und Ehegatten sowie mitarbeitende Familienarbeitskräfte gemäß § 1 Absatz 8 ALG antragsberechtigt
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie müssen normalerweise eine Mindestsumme vonEUR20.000 investieren, um die Förderung zu bekommen. Ihren Antrag reichen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG