Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien für Kino, TV und VoD, beispielsweise Filme und Serien mit innovativen digitalen Erzählformen wie 360-Grad-Filme,Virtual-Reality-,Augmented-Reality-Anwendungen und Webserien. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben und Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen. Über die Förderanträge zu den einzelnen Fördermaßnahmen entscheiden normalerweise die jeweils zuständigen Jurys der MFG. Die MFG empfiehlt vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit der jeweils zuständigen Ansprechpartnerin oder dem jeweils zuständigen Ansprechpartner.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG