Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert in Ergänzung der Städtebauförderung die Begleitung, Unterstützung und Verstetigung nichtinvestiver Maßnahmen, die die Zwecke des integrierten Entwicklungskonzepts im jeweiligen Sanierungsgebiet unterstützen und die ohne die Förderung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang verwirklicht werden können. Sie bekommen die Förderung für nichtinvestive Maßnahmen zur Sie können die Förderung im Rahmen eines Verfügungsfonds, für den Einsatz eines Quartiersmanagements oder für sonstige geeignete nichtinvestive Maßnahmen – einzeln oder auch kombiniert – erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximalEUR100.000 je städtebauliches Erneuerungsgebiet. Noch nicht abgerechnete Förderungen aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) werden auf den Förderhöchstbetrag angerechnet. Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kumulieren, jedoch keine Doppelförderung erhalten. Ihren Antrag richten Sie bitte im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden an das zuständige Regierungspräsidium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG