Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Pauschale. Die Pauschale beträgtEUR28,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und vollem Dienstmonat. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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