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💰 Zuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die zugelassenen Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Freistaates Bayern oder derEUist nicht zulässig.
4.1 Anforderungen an die Träger zur Organisation und Durchführung des FSJ
4.1.1 Pädagogische Begleitung durch den Träger und Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Pauschale. Die Pauschale beträgtEUR28,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und vollem Dienstmonat. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG