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💰 Zuschuss

KLIMOPASS

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Modul:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
3.1 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides ohne ausdrückliche Zustimmung der L-Bank („Unbedenklichkeitsbescheinigung“) mit der Maßnahme begonnen worden ist. So
3.2 Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Von diesem Kumulierungsverbot gilt folgende Ausnahme: Kommunen kön
3.3 Abweichend von Ziffer 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beziehungsweise Ziffer 7.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 65%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune und kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen. Das Förderprogramm KLIMOPASS besteht aus 3 Modulen. Sie bekommen die Förderung für: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Richten Sie bitte Ihren Antrag elektronisch an die L-Bank.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG