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💰 Zuschuss

Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW – Wiedervermietungsprämie

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Kommunen. Kooperationen zwischen mehreren Kommunen sind auch förderfähig.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass
Die Kommune kann sich zur Aktivierung des Wohnraums eines Dritten bedienen.
Mit der Prämiengewährung wird keine in der Zukunft liegende Maßnahme gefördert, sondern eine finanzielle Förderung für eine bereits erbrachte Leistung gewährt. Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren. Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung. Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-WürttembergGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG