Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, die sozialpädagogische Hilfen anbietet, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration junger Menschen zu fördern. Sie erhalten die Förderung für Personalkosten für hauptberuflich tätige Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Jugendarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der anerkannten Personalkosten. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
§ 1 des
§ 1 Jugendbildungsgesetz