Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger von Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Förderung von Kindern, die beim Erwerb der deutschen Sprache über die in den Alltag integrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus besondere Hilfe benötigen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Zusätzlich können Sie Zuwendungen für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in den Bereichen der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozialemotionalen Kompetenzen bekommen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens zum 30. November des Förderjahres an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG