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💰 Zuschuss

Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri)

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Datenstand: Vor 13 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
kolibri@l-bank.de
📧
bus2020@l-bank.de
📞
0721 1501380
📞
0721 1503896

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger von Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Förderung von Kindern, die beim Erwerb der deutschen Sprache über die in den Alltag integrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus besondere Hilfe benötigen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Zusätzlich können Sie Zuwendungen für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in den Bereichen der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozialemotionalen Kompetenzen bekommen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens zum 30. November des Förderjahres an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens:
•Ihr Kindergarten oder Ihre Tageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.
•Sie stellen sicher, dass eine in Ihrer Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft Entwicklungsgespräche für Erziehungsberechtigte von Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der
•Die Erziehungsberechtigten müssen der Teilnahme des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen zustimmen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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bus2020@l-bank.de
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