Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger von
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Gefördert werden Vorhaben im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und im Nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bott
4.1 Beitrag zum Strukturwandel im Nördlichen Ruhrgebiet oder im Rheinischen Revier
Die Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung sollen einen erkennbaren Beitrag für das Gelingen des Transformationsprozesses und des Strukturwandels im Nördlichen Ruhrgebiet oder im R

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Sie erhalten die Förderung für bedarfsgerechte Investitionen in Außerdem können Sie eine Förderung für Ausgaben für Internate sowie Freianlagen und Verkehrsflächen erhalten, wenn sie für den Betrieb von förderfähigen Einrichtungen der beruflichen Bildung erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mehr alsEUR200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über dasEFRE-Online-Portal oder schriftlich an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Für Vorhaben im Rheinischen Revier ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, für Vorhaben im nördlichen Ruhrgebiet die Bezirksregierung Münster.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG