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💰 Zuschuss

NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
next.in.nrw@fz-juelich.de
📞
02461 6196596
📞
021/1060
🔗
www.efre.nrw.de
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www.in.nrw
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gefoerdert.in.nrw

Zielgruppen

forschungkultur

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in den Themenbereichen „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien undCybersicherheit in der Wirtschaft“, die als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden und dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über dasSubmission Toolzu festgelegten Einreichungsterminen bei der InnovationsförderagenturNRW(IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über dasEFRE-Online-Portal bei der InnovationsförderagenturNRWstellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
•Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Hinweis: Gemäß Artikel 9 Absätze 2-4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über dasEFRE/JTF-ProgrammNRW2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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next.in.nrw@fz-juelich.de
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