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💰 Zuschuss

NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Bearbeitungszeit

von maximal 36 Monaten

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die nachhaltige Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial fürNRWaufweisen. Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben in folgenden Themenschwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über dasSubmission Toolzu festgelegten Einreichungsterminen bei der InnovationsförderagenturNRW(IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über dasEFRE-Online-Portal bei der InnovationsförderagenturNRWstellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG