Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent. Die Bagatellgrenze beträgt Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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