Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jedoch maximalEUR100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.
Richtlinie Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Wein
Verordnung ersetzt