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💰 Zuschuss

Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekommen keine Förderung unter anderem für
Die Maßnahmen müssen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchgeführt werden. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete sind förderfähig, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind. Die Vor
Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse nach Nr. 3.1 gelten folgende spezielle Zuwendungsvoraussetzungen:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jedoch maximalEUR100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG