Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune und private oder gemeinnützige Organisation bei der Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, von Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Volumen Ihres Projekts soll mindestensEUR100.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG