Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 80%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Gefördert wird Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Einzelnen Stellen Sie Ihren Antrag bitte maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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