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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte,
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
3.1 Die Förderung erfolgt nur, wenn eine Maßnahme im Fördergebiet nach Vorgabe dieser Richtlinie durchgeführt wird.
Fördergebiet ist
a) eine Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht (gemäß Anlage 1) oder

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Gefördert wird Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Einzelnen Stellen Sie Ihren Antrag bitte maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG