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💰 Zuschuss

Förderung Kommunaler Integrationszentren

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Das Kommunale Integrationszentrum muss im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten organisatorisch eigenständig sein und die Eigenständigkeit muss innerhalb und außerhalb der kommunalen Gebietskörperscha
Weitere Zuwendungsvoraussetzungen sind in den Nummern 4.1. und 4.2. geregelt.
4.1 für Maßnahmen nach Nummer 2.1

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune beim Betrieb von Kommunalen Integrationszentren und sowie bei der kommunalen Integrationsarbeit in den Kommunalen Integrationszentren (Programm KOMM-AN NRW). Sie erhalten die Förderung Die Förderung innerhalb von KOMM-AN NRW umfasst Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis Ende Oktober für das folgende Jahr an die Bezirkregierung Arnsberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG