Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune beim Betrieb von Kommunalen Integrationszentren und sowie bei der kommunalen Integrationsarbeit in den Kommunalen Integrationszentren (Programm KOMM-AN NRW). Sie erhalten die Förderung Die Förderung innerhalb von KOMM-AN NRW umfasst Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis Ende Oktober für das folgende Jahr an die Bezirkregierung Arnsberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG