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💰 Zuschuss

Innovation in der Bauwirtschaft

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind insbesondere die am Bau beteiligten Akteurinnen und Akteure, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private oder gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Die Zuwendung kann an Dritte weitergeleitet werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei innovativen Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich für der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedochEUR400.000 je Förderprojekt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens perE-Mailan das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG